In Österreich stehen zahlreiche Betriebe vor der Übernahme. Gesprochen
wird hierbei in der Regel von Betriebs-„Übergaben“, was schon verdeutlich,
dass der Vorgang in der Regel aus Sicht des Übergebers betrachtet wird.
Dabei wird auf die Vorstellungen und Wünsche des „Übernehmers“ oft zu
wenig Bedacht genommen, was dieser Artikel aufgreifen soll. LINK
Damit Sie keine Fristen zwischen Ende Juni und Ende September 2024 versäumen, empfiehlt es sich, einen Blick auf die folgende Terminübersicht zu werfen.
Eine Auswahl an interessanten höchstgerichtlichen Entscheidungen aus dem 1. Quartal 2024 wird im Folgenden in ihren Kernaussagen dargestellt.
Bei Umgründungen, die ab dem 1.1.2024 beschlossen oder vertraglich unterfertigt werden, ist die Anzeige gemäß § 43 Abs 1 UmgrStG zwingend elektronisch über FinanzOnline durchzuführen. Dieses Formular ist über FinanzOnline unter „Weitere Services“, Unterpunkt „Anträge“ auffindbar. Die Anzeige hat innerhalb von 9 Monaten nach Ablauf des Umgründungsstichtags stattzufinden. Diese Pflicht trifft sowohl den Übertragenden als auch den Übernehmenden.
Der Handwerkerbonus ist Teil des Konjunkturpakets „Wohnraum und Bauoffensive“ mit dem Ziel, die Bauwirtschaft und das Handwerk in Österreich zu unterstützen, wobei auch Anreize für Investitionen in private Wohn- und Lebensbereiche geschaffen werden.
Eine Anpassung der Schwellenwerte für Bilanzsumme und Nettoumsatz um ca 25% betreffend die Einteilung von Wirtschaftseinheiten nach ihrer Größe wurde erstmals seit dem RÄG 2014 durch eine delegierte Richtlinie der EU- Kommission mit Wirkung ab dem 1.1.2024 vorgenommen.
Am 3.5.2024 hat das Bundesministerium für Finanzen den Begutachtungsentwurf für das Abgabenänderungsgesetz 2024 (AbgÄG 2024) veröffentlicht. Das AbgÄG 2024 zielt auf die Entlastung von Unternehmen und deren Beschäftigte, die Ökologisierung des Steuerrechts, die Stärkung der Rechtssicherheit und die Anpassung des nationalen Rechts an unionsrechtliche Vorgaben ab und dient der Verwaltungsvereinfachung und Reduzierung der Rechtsbefolgungskosten. Da es sich um einen Begutachtungsentwurf handelt, möchten wir Ihnen nur einzelne geplante Themen aufzeigen. Nähere Informationen zu den Highlights folgen nach der endgültigen Gesetzwerdung.