Ab einem Umsatzrückgang von 30 % möglich.
Für den Zeitraum 16.9.2020 – 30.6.2021 können 1 oder 2 zeitliche Blöcke beantragt werden. Für Zeiträume in denen ein Umsatzersatz geltend gemacht wurde, steht kein Fixkostenzuschuss zu.
Gefördert werden die Fixkosten in Höhe des Umsatzausfalls (d.h. bei 70 % Umsatzausfall werden 70 % der Fixkosten gefördert).
Der Fixkostenzuschuss 800.000,00 kann zusätzlich zum Ausfallsbonus beantragt werden. Ein Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss kann gleichzeitig mit Antrag auf Ausfallsbonus beantragt werden.
Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.bangratz-hagele.at/newsletter/138-fixkostenzuschuss-800-000
Der Antrag ist bis spätestens 31.12.2021 zu stellen.