Die Auszahlung des Fixkostenzuschusses muss bis spätestens 31.8.2021 beantragt werden!

Damit den Unternehmen aber schneller die Liquidität zur Verfügung steht, kann die Auszahlung in folgenden Tranchen beantragt werden:

 

  • 1. Tranche: Antrag ab 20.5.2020 - umfasst höchstens 50% des voraussichtlichen Fixkostenzuschusses (Umsatzausfall und Fixkosten sind bestmöglich zu schätzen, Wertverlust saisonaler Ware und Steuerberatungskosten sind noch nicht zu berücksichtigen). Für die Ermittlung des Umsatzausfalles ist hier - anstelle der grundsätzlich heranzuziehenden ertragsteuerlichen Berechnungsgrundlagen – auf die Umsätze nach UStG abzustellen, wobei als Betrachtungs- bzw Vorjahresvergleichszeitraum entweder eine Umrechnung auf Monatsdurchschnittswerte erfolgen oder vereinfachend auf Quartale abgestellt werden kann.
  • 2. Tranche: Antrag ab 19.8.2020 - umfasst zusätzlich höchstens 25%, somit insgesamt höchstens 75% des voraussichtlichen Fixkostenzuschusses (Umsatzausfall und Fixkosten sind bestmöglich zu schätzen), nachgewiesener Wertverlust saisonaler Ware kann bereits berücksichtigt werden. Liegen bereits qualifizierte Daten aus dem Rechnungswesen vor, kann bereits der gesamte Zuschuss beantragt werden.
  • 3. Tranche: Antrag ab 19.11.2020 – Ausbezahlt wird der Differenzbetrag zum Gesamtzuschuss, der auf Basis qualifizierter Daten aus dem Rechnungswesen ermittelt wurde.