Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über die COFAG, wobei die technische Schnittstelle für die erstmalige Einbringung der Anträge FinanzOnline ist. Für das Verfahren an FinanzOnline erteilte Vollmachten erstrecken sich auf die Beantragung von Fixkostenzuschüssen.

 

Das Unternehmen hat die geschätzten bzw. tatsächlichen Umsatzausfälle und Fixkosten im jeweiligen Zeitraum darzulegen sowie eine Erklärung abzugeben, dass die Umsatzausfälle durch die COVID-19-Krise verursacht und schadensmindernde Maßnahmen im Rahmen einer Gesamtstrategie gesetzt wurden. Die Höhe der Umsatzausfälle und der Fixkosten ist durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder unter bestimmten Bedingungen einen Bilanzbuchhalter zu bestätigen. Der Antrag ist von dieser Berufsgruppe einzubringen.

Wird im Zuge der ersten Tranche bis 18.8.2020 ein Zuschuss von insgesamt (unter Berücksichtigung der 2. und 3. Tranche) nicht mehr als € 12.000 beantragt, kann dieser Antrag durch das Unternehmen selbst gestellt werden. 

Wenn im Zuge der 1. Tranche (bis 18.8.2020) ein Zuschuss von insgesamt (unter Berücksichtigung der 2. und 3. Tranche) mehr als € 12.000, jedoch höchstens € 90.000 beantragt wird, müssen die Angaben vom StB/WP/BiBH nur auf Plausibilität geprüft werden.

Auf Verlangen der COFAG und der Finanzverwaltung hat das Unternehmen weitere für die Antragsprüfung erforderliche Auskünfte zu erteilen.