Für laufende Abgabenstundungen wurde die Frist vom 31.3.2021 „automatisch“ bis 30.6.2021 ausgedehnt. Eine gesonderte Antragstellung ist nicht erforderlich. Für Abgaben, die zwischen 15.3.2020 und 30.6.2021 fällig sind, werden keine Stundungszinsen und Säumniszuschläge verrechnet.
Die Liebhabereirichtlinien 2012 (LRL) wurden nach längerer Zeit aktualisiert und insbesondere gesetzliche Änderungen seit dem Jahr 2012 eingearbeitet. An interessanten Änderungen können hervorgehoben werden:
Wer den Antrag auf Gewährung einer 7% bzw 14%igen COVID-19-Investitionsprämie erfolgreich bis zum 28.2.2021 bei der aws eingebracht hat, steht nun vor der Herausforderung die erforderliche Abrechnung nach dem Investitionsdurchführungszeitraum rechtzeitig und richtig zu erledigen. Das mag bei einer überschaubaren Einzelinvestitionen, für die eine bezahlte Rechnung und eine Inbetriebnahme vorliegen, nicht weiter kompliziert sein. Das kann aber auch anders sein.
Das Corona-Jahr 2020 war durch Kurzarbeit, Lohnverzicht oder Einnahmenrückgang für viele auch ein finanziell schwieriges Jahr. Deshalb sollten Steuerpflichtige die Möglichkeit nützen, sobald wie möglich Geld vom Finanzamt zurück zu bekommen. Bei der Arbeitnehmerveranlagung bestehen drei Möglichkeiten: Die Pflichtveranlagung, die Veranlagung über Aufforderung durch das Finanzamt und die Antragsveranlagung.
Insbesondere für mittelgroße und größere Unternehmen steht statt dem Fixkostenzuschuss 800.000 ein Verlustersatz zu, wenn ein Umsatzrückgang von mind. 30 % im Vergleich zum Vorjahresmonat vorliegt. Insgesamt sind bis zu 10 Blöcke im Zeitraum zwischen 16.9.2020 und 30.6.2021 wählbar. Gefördert werden je nach Unternehmensgröße 70 % oder 90 % des Verlustes.
Ab einem Umsatzrückgang von 30 % möglich.
Für den Zeitraum 16.9.2020 – 30.6.2021 können 1 oder 2 zeitliche Blöcke beantragt werden. Für Zeiträume in denen ein Umsatzersatz geltend gemacht wurde, steht kein Fixkostenzuschuss zu.
Der Umsatzersatz (II) wurde nun für den Zeitraum November und Dezember 2020 für jene Unternehmen erweitert, die