Die EZB hat den Leitzins zunächst am 6. Juni 2024 um 0,25%-Punkte und am 12. September 2024 um 0,60%-Punkte gesenkt. Da Veränderungen von insgesamt weniger als 0,5%-Punkte seit der letzten Änderung des Basiszinssatzes ohne Auswirkung bleiben, wurde mit Wirkung ab 18.9.2024 der Basiszinssatz um 0,85%-Punkte von 3,88% auf 3,03% gesenkt.
Die voraussichtlichen Werte in der Sozialversicherung für 2025 liegen (vorbehaltlich der offiziellen Kundmachung im BGBl) bereits vor. Hier der Ausblick auf die wichtigsten Werte:
In unserer letzten Ausgabe der KlientenINFO haben wir die automatische Inflationsanpassung des Einkommensteuertarifs dargestellt. Zusätzlich ergibt sich aus dem Ministerratsbeschluss vom 4.7.2024 eine Reihe von weiteren Entlastungsmaßnahmen zur Inflationsabgeltung ab 1.1.2025. Diese finden sich nunmehr in dem am 18.9.2024 vom Nationalrat beschlossenen Progressionsabgeltungsgesetz 2025.
In Österreich stehen zahlreiche Betriebe vor der Übernahme. Gesprochen
wird hierbei in der Regel von Betriebs-„Übergaben“, was schon verdeutlich,
dass der Vorgang in der Regel aus Sicht des Übergebers betrachtet wird.
Dabei wird auf die Vorstellungen und Wünsche des „Übernehmers“ oft zu
wenig Bedacht genommen, was dieser Artikel aufgreifen soll. LINK
Damit Sie keine Fristen zwischen Ende Juni und Ende September 2024 versäumen, empfiehlt es sich, einen Blick auf die folgende Terminübersicht zu werfen.
Eine Auswahl an interessanten höchstgerichtlichen Entscheidungen aus dem 1. Quartal 2024 wird im Folgenden in ihren Kernaussagen dargestellt.
Bei Umgründungen, die ab dem 1.1.2024 beschlossen oder vertraglich unterfertigt werden, ist die Anzeige gemäß § 43 Abs 1 UmgrStG zwingend elektronisch über FinanzOnline durchzuführen. Dieses Formular ist über FinanzOnline unter „Weitere Services“, Unterpunkt „Anträge“ auffindbar. Die Anzeige hat innerhalb von 9 Monaten nach Ablauf des Umgründungsstichtags stattzufinden. Diese Pflicht trifft sowohl den Übertragenden als auch den Übernehmenden.