Das Thema künstliche Intelligenz (KI) ist in der heutigen Zeit ein Dauerbrenner, denn es ist fast unmöglich, nicht mit KI in Berührung zu kommen. Oft auch ohne dass es Ihnen bewusst ist. Nicht nur bei populären KI-Chatbots, wie z.B. ChatGPT, Bard, Bing oder Gemini, spielt KI eine entscheidende Rolle, sondern auch in vielen Alltagssituationen wie z.B. beim Online-Shopping („Das könnte Ihnen gefallen“), bei Streaming-Diensten, Navigationsgeräten (Stauumgehung in Echtzeit), Smart Homes, E-Mail-Spam-Filter, Assistenzsystemen bei Fahrzeugen (z.B. Spurhalteassistent). Künstliche Intelligenz ist die Gegenwart und auch die Zukunft in unserem Leben, sowohl privat als auch beruflich. Durch den Einsatz von künstlicher Intelligenz im Berufsleben verändern sich zunehmend sämtliche Berufsfelder und damit auch mit eingeschlossen die Steuerberatung. Für Steuerberater wie auch ihre Klienten eröffnen sich dabei vielfältige Chancen, aber auch erhebliche Risiken, die mit Bedacht abgewogen werden müssen. Wir möchten Ihnen daher unsere persönlichen Erfahrungen mit dem Thema KI näherbringen.
Nach langen Verhandlungen hat sich die Regierungskoalition darauf geeinigt, dass Trinkgelder weiterhin steuerfrei bleiben und die für die Sozialversicherung maßgeblichen Trinkgeldpauschalen im Hotel- und Gastgewerbe ab 1.1.2026 österreichweit vereinheitlicht werden.
Der Vorschlag für das monatliche Trinkgeldpauschale im Hotel- und Gastgewerbe sieht vor:
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Mitarbeiter mit Inkasso |
Mitarbeiter ohne Inkasso |
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2026 |
€ 65 |
€ 45 |
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2027 |
€ 85 |
€ 45 |
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2028 |
€ 100 |
€ 50 |
Das tatsächlich erhaltene Trinkgeld soll künftig nicht mehr für die SV-Beitragsgrundlage herangezogen werden, selbst dann nicht, wenn es im Einzelfall nachweislich (z.B. Kreditkartenzahlung) oder aufgrund einer Schätzung deutlich höher ist als das SV-Pauschale.
Diese Regelung schafft Planbarkeit für Betriebe und Schutz vor unerwarteten Nachzahlungen bei Lohnabgabenprüfungen. Für laufende Verfahren wird es eine Generalamnestie geben. Das bedeutet, dass diese Verfahren ohne SV-Nachzahlung abgeschlossen werden. Für bereits abgeschlossene Fälle, in denen Betriebe aufgrund der tatsächlich erhaltenen Trinkgelder hohe Nachzahlungen leisten mussten, wurde eine Härtefallregelung angekündigt. Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.
Weiters sind einheitliche Regelungen vorgesehen für:
- Aliquotierung bei Teilzeit
- kein Pauschale, wo typischerweise kein Trinkgeld anfällt (z.B. Altersheim, Systemgastronomie).
- Bei Urlaub und Krankenstand, wenn der Zeitraum mehr als einen Monat andauert, entfällt die Pauschale für diesen Zeitraum komplett.
Hinweis: Das Trinkgeld bleibt weiter von der Einkommensteuer befreit. Eine diesbezügliche Klarstellung in den Lohnsteuerrichtlinien erfolgte noch im Juli 2025.
Aktuelle Änderungen im Zusammenhang mit Immobilien betreffen die Indexklausel bei Mietverträgen und die Qualifizierung in Neugebäude für die Aufstockung eines Altgebäudes.
Die Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften, verdeckten Kapitalgesellschaften, Zweigniederlassungen ausländischer Kapitalgesellschaften und bestimmter Genossenschaften mit dem Bilanzstichtag 31.12.2024 müssen bis spätestens 30.9.2025 elektronisch beim Firmenbuch eingelangt sein. Grundsätzlich sind dazu die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaften verpflichtet. Daher sind diese auch Adressaten der Strafbestimmungen.
Als erster Schritt zur Pensionsreform wurde vom Nationalrat am 10.7.2025 die sogenannte Teilpension beschlossen. Die Teilpension soll das faktische Pensionsantrittsalter sowie die Beschäftigungsquote erhöhen. Damit einhergehend wird die Altersteilzeit und die Abfertigung Alt angepasst. Wir möchten Ihnen einen Überblick über die kommenden Änderungen geben.
Damit Sie keine Fristen und Termine des Inkrafttretens neuer Regelungen des BBG 2025 und des BMSG 2025 II zwischen Juli und Ende September 2025 versäumen, empfiehlt es sich, einen Blick auf die folgende Übersicht zu werfen.