Für die Erstattung von Vorsteuern des Jahres 2024 aus EU-Mitgliedstaaten endet die Frist am 30.9.2024. Die Anträge sind für in Österreich ansässige Unternehmer über FinanzOnline in Österreich einzureichen. Dabei gilt es, die Vorsteuerabzugsfähigkeit nach den im jeweiligen EU-Mitgliedstaat geltenden Regelungen zu beachten. Grundsätzlich sind Rechnungen mit einer Bemessungsgrundlage von über € 1.000 bzw. Tankbelege über € 250 einzuscannen und dem Antrag als PDF-File beizufügen.
Die vermeintlichen Steuervorteile von Stiftungen stehen häufig im Fokus von Kritik. Eine Budgetsanierung ohne Eingriff in die Stiftungsbesteuerung ist daher politisch schwer vertretbar.
Als eine administrative Entlastung kann die deutliche Anhebung der Umsatzgrenzen für die Inanspruchnahme der Basispauschalierung für die Gewinnerermittlung im Jahr 2025 und ab 2026 angesehen werden.
Immobilientransaktionen im Inland bilden wegen der örtlichen Gebundenheit einen steuerlich leicht zu erfassenden Vorgang, sodass eine Verbreiterung des Anwendungsbereichs der Grunderwerbsteuer bei der Budgetsanierung nicht fehlen darf.
Begleitend zum Doppelbudget 2025/26 wird das sogenannte Budgetbegleitgesetz 2025 beschlossen. Dieses Gesetz beinhaltet 72 Gesetzesnovellen sowie ein neues Gesetz und reicht vom erschwerten Zugang zur Korridorpension bis hin zur Abschaffung des Klimabonus, also quer durch den juristischen Gemüsegarten. Wir möchten Sie über die wesentlichen steuerlichen Änderungen informieren.
Anschließend an das Budgetsanierungsmaßnahmengesetz vom März 2025 wurde am 30.5.2025 mit dem „Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2005 Teil II“ der zweite Teil der Budgetsanierungen kundgemacht. In unserer letzten Ausgabe haben wir bereits über den ersten Teil berichtet, wir dürfen Ihnen nun einen Überblick über die wesentlichen Inhalte des zweiten Teils geben.