Zu Ihrem Geschäftskonto hatten wir bereits bisher einen sog. Passivzugang um Ihre Bankdaten elektronisch verarbeiten zu können.
Bedingt durch eine Systemumstellung ist eine neuerliche Zustimmung Ihrerseits hierfür erforderlich.
Aufgrund der Novellierung des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes (AVRAG) sind Änderungen betreffend der Dienstzettel und auch Dienstverträge in Kraft getreten.
Demnach sind bei neu beginnenden Dienstverhältnissen gemäß § 2 AVRAG die folgenden ZUSÄTZLICHEN Angaben am Dienstzettel bzw. im schriftlichen Dienstvertrag verpflichtend anzuführen:
Ein Fahrtenbuch muss folgende Aufzeichnungen pro Fahrt beinhalten:
Bei jeder Betriebs- und Krankenkassaprüfung ein „Dauerbrenner“.
Absolute Rechtssicherheit erlangen Sie nur wenn der Dienstnehmer ein Fahrtenbuch führt (siehe unten)!
m Kalenderjahr 2024 ist es nur möglich Mitarbeiterprämien bis zur Höhe von € 3.000,00 pro Dienstnehmer/in abgabenfrei zu gewähren, wenn die formalen Voraussetzungen in einer der folgenden lohngestaltenden Vorschriften vorgesehen sind:
Als gesonderten Teil finden Sie die umfangreiche Checkliste mit den Steuertipps zum Jahresende 2024 gegliedert in
Die EZB hat den Leitzins zunächst am 6. Juni 2024 um 0,25%-Punkte und am 12. September 2024 um 0,60%-Punkte gesenkt. Da Veränderungen von insgesamt weniger als 0,5%-Punkte seit der letzten Änderung des Basiszinssatzes ohne Auswirkung bleiben, wurde mit Wirkung ab 18.9.2024 der Basiszinssatz um 0,85%-Punkte von 3,88% auf 3,03% gesenkt.