Ende März 2023 wurde der sehr umfangreiche EStR-Wartungserlass 2023 veröffentlicht. Neben der Berücksichtigung jüngster Gesetzesänderungen wie zum Investitionsfreibetrag, zum Öffi-Ticket oder zur Kryptobesteuerung liegt der Schwerpunkt des Wartungserlasses auf der Einarbeitung aktueller höchstgerichtlicher Entscheidungen. Hier ein kurzer Überblick:
Zum besseren Überblick der im 2. Quartal 2023 anstehenden Fristen und Termine sollen die wichtigsten hier aufgelistet werden.
Wir haben für Sie die unserer Meinung nach für die Praxis besonders relevanten Judikate herausgesucht und in kurzer Form dargestellt.
In unserer Rubrik“ Splitter“ informieren wir Sie über kleine wichtige Änderungen in diversen Rechtsgebieten: Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs, WiEReG-Register und erneute Anhebung der Steuerzinsen.
Mit der ökosozialen Steuerreform 2022 wurde die Besteuerung von Kryptowährungen in das bestehende Regime der Besteuerung von Kapitalvermögen aufgenommen. Außerdem wurde die Besteuerung von Kryptowährungen auch in die Kapitalertragsteuer einbezogen. Die inländischen Abzugsverpflichteten (zB inländische Kryptobörsen) werden ab dem Jahr 2024 verpflichtend Kapitalertragsteuer auf erzielte Gewinne abführen müssen, für das Jahr 2023 ist diese Abfuhr noch freiwillig.
Für die ab 1.7.2023 geltende Regelung zum Bestellerprinzip bei den Maklergebühren sind Klarstellungen ergangen.