Über den Ausfallsbonus haben wir bereits in der letzten Ausgabe berichtet. Ganz aktuell wurde am 12.4.2021 die geänderte Verordnung über den Ausfallsbonus veröffentlicht, die die bereits angekündigte Erhöhung des Ausfallsbonus von 15% auf 30 % des Umsatzausfalles für die Monate März und April 2021, maximal € 50.000 enthält.
15.05.2021:
Der NPO-Unterstützungsfonds wurde für das 4.Quartal 2020 verlängert und dient der Abfederung der betriebsnotwendigen Kosten. Weiters enthält er auch noch einen Struktursicherungsbeitrag von 7% der Gesamteinahmen 2019. Der Antrag ist via www.npo-fonds.at zu stellen.
Für laufende Abgabenstundungen wurde die Frist vom 31.3.2021 „automatisch“ bis 30.6.2021 ausgedehnt. Eine gesonderte Antragstellung ist nicht erforderlich. Für Abgaben, die zwischen 15.3.2020 und 30.6.2021 fällig sind, werden keine Stundungszinsen und Säumniszuschläge verrechnet.
Die Liebhabereirichtlinien 2012 (LRL) wurden nach längerer Zeit aktualisiert und insbesondere gesetzliche Änderungen seit dem Jahr 2012 eingearbeitet. An interessanten Änderungen können hervorgehoben werden:
Wer den Antrag auf Gewährung einer 7% bzw 14%igen COVID-19-Investitionsprämie erfolgreich bis zum 28.2.2021 bei der aws eingebracht hat, steht nun vor der Herausforderung die erforderliche Abrechnung nach dem Investitionsdurchführungszeitraum rechtzeitig und richtig zu erledigen. Das mag bei einer überschaubaren Einzelinvestitionen, für die eine bezahlte Rechnung und eine Inbetriebnahme vorliegen, nicht weiter kompliziert sein. Das kann aber auch anders sein.
Das Corona-Jahr 2020 war durch Kurzarbeit, Lohnverzicht oder Einnahmenrückgang für viele auch ein finanziell schwieriges Jahr. Deshalb sollten Steuerpflichtige die Möglichkeit nützen, sobald wie möglich Geld vom Finanzamt zurück zu bekommen. Bei der Arbeitnehmerveranlagung bestehen drei Möglichkeiten: Die Pflichtveranlagung, die Veranlagung über Aufforderung durch das Finanzamt und die Antragsveranlagung.