Der Umsatzersatz (II) wurde nun für den Zeitraum November und Dezember 2020 für jene Unternehmen erweitert, die
Missbräuchlich vorgenommene zeitliche Verschiebungen der Umsätze werden bei der Berechnung der Höhe des Umsatzausfalls nicht anerkannt.
Eine Beantragung kann durch das Unternehmen selbst via Finanz-Online erfolgen.
Für zwischen dem 15.3.2020 und dem 31.3.2021 entstandene Abgabenrückstände kann zwischen dem 4.3. und 31.3.2021 ein Ratenzahlungsantrag eingebracht werden, der Raten bis zum 30.6.2022 (somit für 15 Monate) umfassen kann. Ist bis zu diesem Zeitpunkt eine vollständige Entrichtung nicht möglich, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine weitere Ratenzahlung für weitere 21 Monate beantragt werden. Die Stundungszinsen dafür betragen 2% über dem Basiszinssatz, somit derzeit 1,38%.
Laut einer Pressemitteilung des Finanzministers wird der Lockdown-Umsatzersatz bis 31.12.2020 verlängert. Für den Zeitraum der verlängerten Schließung im Dezember 2020, also von 7.12. bis 31.12.2020, soll den betroffenen österreichischen Unternehmen 50% ihres Umsatzes ersetzt werden.
Über die voraussichtlichen Details zum Fixkostenzuschuss II haben wir bereits berichtet. Da die EU-Kommission die Richtlinie in dieser Form nicht genehmigt hat, wurden nun am 23.11.2020 neue Richtlinien zum sogenannten Fixkostenzuschuss (FKZ) 800.000 veröffentlicht. Der Name leitet sich daraus ab, dass maximal € 800.000 Zuschuss pro Unternehmen gewährt werden können.
Die meisten von uns haben heuer ihren Urlaub in Österreich verbracht. Dies hat neben erholsamen Tagen in einem wunderschönen Land auch zur Stärkung der österreichischen Wirtschaft beigetragen.
Die Bundesregierung versucht mit weiteren zahlreichen Maßnahmen die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Epidemie bei Unternehmen, NPO und Dienstnehmern abzufedern. So wurde der Fixkostenzuschuss um weitere 6 Monate verlängert (Phase II) und der Anwendungsbereich erweitert. Auch die Kurzarbeit kann um weitere 6 Monate bis 31.3.2020 ausgedehnt werden. Gleichzeitig wurde mit dem Konjunkturstärkungsgesetz 2020 und dem Investitionsprämiengesetz ein Bündel an Maßnahmen gesetzt, um die Wirtschaft zu stärken. Begleitet werden diese Maßnahmen von der Verlängerung von Stundungsmöglichkeiten, zinsenfreien Perioden und anderen Erleichterungen zur Unterstützung der Liquidität.
Abschließend empfehlen wir noch einen Blick auf die Termine ab September 2020.