Insbesondere für mittelgroße und größere Unternehmen steht statt dem Fixkostenzuschuss 800.000 ein Verlustersatz zu, wenn ein Umsatzrückgang von mind. 30 % im Vergleich zum Vorjahresmonat vorliegt. Insgesamt sind bis zu 10 Blöcke im Zeitraum zwischen 16.9.2020 und 30.6.2021 wählbar. Gefördert werden je nach Unternehmensgröße 70 % oder 90 % des Verlustes.
Ab einem Umsatzrückgang von 30 % möglich.
Für den Zeitraum 16.9.2020 – 30.6.2021 können 1 oder 2 zeitliche Blöcke beantragt werden. Für Zeiträume in denen ein Umsatzersatz geltend gemacht wurde, steht kein Fixkostenzuschuss zu.
Der Umsatzersatz (II) wurde nun für den Zeitraum November und Dezember 2020 für jene Unternehmen erweitert, die
Missbräuchlich vorgenommene zeitliche Verschiebungen der Umsätze werden bei der Berechnung der Höhe des Umsatzausfalls nicht anerkannt.
Eine Beantragung kann durch das Unternehmen selbst via Finanz-Online erfolgen.
Für zwischen dem 15.3.2020 und dem 31.3.2021 entstandene Abgabenrückstände kann zwischen dem 4.3. und 31.3.2021 ein Ratenzahlungsantrag eingebracht werden, der Raten bis zum 30.6.2022 (somit für 15 Monate) umfassen kann. Ist bis zu diesem Zeitpunkt eine vollständige Entrichtung nicht möglich, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine weitere Ratenzahlung für weitere 21 Monate beantragt werden. Die Stundungszinsen dafür betragen 2% über dem Basiszinssatz, somit derzeit 1,38%.
Laut einer Pressemitteilung des Finanzministers wird der Lockdown-Umsatzersatz bis 31.12.2020 verlängert. Für den Zeitraum der verlängerten Schließung im Dezember 2020, also von 7.12. bis 31.12.2020, soll den betroffenen österreichischen Unternehmen 50% ihres Umsatzes ersetzt werden.