Steuerberatungskanzlei Bangratz & Hagele
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Höchstgerichtliche Entscheidungen

Wir haben für Sie die unserer Meinung nach für die Praxis besonders relevanten Judikate herausgesucht und in kurzer Form dargestellt. 

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Splitter

In unserer Rubrik “Splitter“ informieren wir Sie über kleine wichtige Änderungen in diversen Rechtsgebieten: Fixverzinsung bei Mitarbeiterdarlehen, Anhebung der slowakischen Quellensteuer und die Mindestkörperschaftsteuervorauszahlung 2024

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Update Frühjahrslegistik 2024

Seit Wochen medial viel diskutiert wurden die Änderungen der bis Anfang April 2024 beschlossenen Regelungen über einen Investitionszuschuss bei umsatzsteuerbefreiten Photovoltaikanlagen, Kirchenbeitragserhöhung und über das Konjunkturpaket „Wohnbau und Bauoffensive“.

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Arbeitnehmerveranlagung 2023

Auch für lohnsteuerpflichtige Einkünfte kann es (nach Ablauf des Kalenderjahres) zu einer „Veranlagung“ kommen. Das heißt, das Finanzamt berechnet die Einkommensteuer neu und stellt sie der vom Arbeitgeber einbehaltenen Lohnsteuer gegenüber, wobei sich für den Arbeitnehmer zumeist eine Gutschrift ergibt. Zur Gutschrift kommt es, wenn Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder Absetzbeträge, die der Arbeitgeber nicht berücksichtigen konnte, im Rahmen der Veranlagung abgezogen werden. Gutschriften ergeben sich idR auch, wenn die monatlichen Bezüge unterschiedlich hoch waren oder wenn der Arbeitnehmer nur während eines Teiles des Jahres Einkünfte bezogen hat. Abhängig vom Sachverhalt kann es auch zu einer Nachzahlung kommen.

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ENERGIEKOSTENZUSCHUSS FÜR NPO

Da Non-Profit-Organisationen (NPO) nicht unternehmerisch tätig sind, kommen sie für den „normalen“ Energie­kostenzuschuss nicht in Betracht. Diese Organisationen sind dennoch von den stark gestiegenen Energiepreisen betroffen. Aus diesem Grund wurde ein Energiekostenzuschuss für Non-Profit-Organisationen geschaffen, sodass diese Organisationen weiterhin unbelastet ihre unverzicht­baren Leistungen für die Gesellschaft erbringen können.

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TERMINE FEBRUAR UND MÄRZ 2024

Gerade der Monat Februar ist für zahlreiche Jahresmeldungen besonders wichtig. Damit Sie nicht doch eine Frist übersehen, hier eine Übersicht der wichtigsten Termine und Fristen für Februar und März 2024.

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SPLITTER 1/2024

Hier finden Sie noch weitere Änderungen oder Tipps, die in der unternehmerischen Praxis von Interesse sein können. 

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Bangratz & Hagele Wirtschafts- und Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co KG.  l  Mag. Günther Bangratz, Wirtschaftstreuhänder & Steuerberater  l  MMag. Dr. Philipp Hagele, Wirtschaftstreuhänder & Steuerberater
A-6020  INNSBRUCK   l   Lieberstraße 3    l     Tel   +43 (0) 512 / 59 55 50     l     Fax   +43 (0) 512 / 58 99 74     l    kanzlei@bangratz-hagele.at    l    www.bangratz-hagele.at   l   Impressum  l   Datenschutz   l   Login

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