Mit 1.Juli 2021 wurde eine Reihe von Änderungen bei der umsatzsteuerlichen Behandlung von Versandhandelslieferungen wirksam. Die Neuregelung gilt für Umsätze ab dem 1.7.2021 durchgeführt werden.
Grundsätzlich sind Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften, verdeckten Kapitalgesellschaften, Zweigniederlassungen ausländischer Kapitalgesellschaften und bestimmten Genossenschaften binnen 9 Monaten ab dem Bilanzstichtag beim Firmenbuch elektronisch einzureichen und offenzulegen. Diese Frist wurde für Bilanzstichtage bis zum 31.12.2020 auf 12 Monate verlängert.
In der Personalverrechnung sind laufend Änderungen zu berücksichtigen. Über die Wichtigsten wollen wir Sie hier informieren.
Ende Juli wurden die zunächst bis 30.6.2021 befristeten COVID-19-Staatshilfen nochmals – modifiziert – verlängert. Im Beitrag stellen wir Ihnen die neuen bzw verlängerten Änderungen vor.
Liebe/r Klient/in,
wie Sie mit Sicherheit schon gehört haben, werden durch das aktuelle Homeoffice-Gesetzespaket zahlreiche neue Regeln für das Arbeiten im Homeoffice geschaffen. Der steuerliche Teil des Gesetzespakets tritt rückwirkend mit 01.01.2021 in Kraft und sieht insbesondere eine Pflicht der Unternehmen vor, bezüglich aller Arbeitnehmer/innen, die – sei es regelmäßig oder auch nur tageweise – von zu Hause arbeiten („Homeoffice“), die Anzahl der Homeoffice-Tage am Lohnkonto und am steuerlichen Jahreslohnzettel (L16) zu erfassen.
Über den Ausfallsbonus haben wir bereits in der letzten Ausgabe berichtet. Ganz aktuell wurde am 12.4.2021 die geänderte Verordnung über den Ausfallsbonus veröffentlicht, die die bereits angekündigte Erhöhung des Ausfallsbonus von 15% auf 30 % des Umsatzausfalles für die Monate März und April 2021, maximal € 50.000 enthält.