Allgemeine rechtliche Informationen
Die Bundesregierung fördert Unternehmen die von Umsatzrückgängen stark betrofen sind, die Auszahlung erfolgt nach Ende des Wirtschaftsjahres. Wie bereits erwähnt, fehlen die Richtlinien für die Zuschussgewährung noch. In den Grundzügen kann das Modell wie folgt skizziert werden. Auch für diese Zuschüsse werden wir wenn gewünscht die Daten entsprechend vorbereiten – Sie können mit uns „rechnen“!
Die im Zusammenhang mit der Corona-Krise erlassenen Sonderregelungen können wie folgt zusammengefasst werden:
Vor dürfen wir mitteilen, dass es nach interner Klärung mit unserer Kammer gelungen ist, dass die Anträge für den Härtefonds II grundsätzlich nun auch durch uns gestellt werden können! Sollten Sie dies wünschen so ersuchen wir Sie uns mit der Durchführung am besten per Email zu beauftragen!
In der Folge informieren wir über aktuelle Möglichkeiten der Beantragung von finanziellen Unterstützungen!
Zudem können wir mitteilen, dass wir bis gestern Abend einige wesentliche Zweifelsfragen im Zusammenarbeit mit der Corona-Kurzarbeit lösen konnten. Das Zuwarten hat sich ausgezahlt, da viele Änderungen und Klarstellungen erst in den letzten Tagen kommuiniziert wurden und auch die Formulare mehrmals verändert wurden. Wir werden - insofern dies mit Ihnen persönlich besprochen ist - die Anträge ab heute bzw. nächste Woche versenden!
Allgemeine Informationen zur Kurzarbeit
Wenn Sie in Ihrem Betrieb durch die Corona-Krise dahingehend beeinträchtigt sind, als dass Ihre Mitarbeiter derzeit nicht mehr weiter arbeiten können, ist die Kurzarbeit eine mögliche Variante.
Kurzarbeit ist die vorübergehende Herabsetzung der Normalarbeitszeit und des Arbeitsentgelts wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten. Ziel ist es, die Arbeitskosten vorübergehend zu verringern und die Beschäftigen zu halten.
In den letzten Tagen wurde das bisherige Modell massiv geändert und wir dürfen die Eckpunkte der Corona-Kurzarbeit zusammenfassen. Sämtliche Ausführungen stellen allgemeine Informationen zum Thema dar (Ausführungen ohne Gewähr!) und können deshalb ein persönliches Beratungsgespräch keinesfalls ersetzen!
KANZLEIÖFFNUNG: Wir nehmen die Maßnahmen der Bundes- und Landesregierung sehr ernst und haben daher ab morgen Montag KEINEN DIREKTEN KUNDENVERKEHR mehr, um eine Ansteckungsgefahr so gering als möglich zu halten. Wir sind aber auf diese außergewöhnliche Situation vorbereitet, um unsere Leistungen weiterhin fristgerecht und pflichtbewusst für Sie zu erledigen und Sie bei Ihren laufend auftretenden Fragen und Problemen bestmöglich unterstützen zu können.
Bereits seit Donnerstag ist ein überwiegender Teil unserer Mitarbeiter im Home-Office. Somit wird das Büro zu den üblichen Öffnungszeiten nur mehr von einigen wenigen Mitarbeitern INTERN besetzt sein, wobei kein Kundenverkehr vorgesehen ist!