Die inflationsangepassten Beträge für 2024 sind im Vergleich zu 2023 um 6,6% höher. Dies entspricht 2/3 der Inflationsrate zwischen Juli 2022 und Juni 2023. Laut der Regierungsvorlage zum Progressionsabgeltungsgesetz 2024 werden – zur Berücksichtigung des weiteren Drittels – zudem ua die ersten vier Progressionsstufen angepasst.

2023

2024

Einkommen

Steuersatz

Einkommen

Steuersatz

für die ersten € 11.693

0%

für die ersten € 12.816

0%

€11.693 bis € 19.134

20%

€ 12.816 bis € 20.818

20%

€ 19.134 bis € 32.075

30%

€ 20.818 bis € 34.513

30%

€ 32.075 bis € 62.080

41%

€ 34.513 bis € 66.612

40%

€ 62.080 bis € 93.120

48%

€ 66.612 bis € 99.266

48%

€ 93.120 bis € 1 Mio

50%

€ 99.266 bis € 1 Mio

50%

 

Ebenfalls angepasst werden ua folgende Beträge:

  • Alleinverdiener/-erzieherabsetzbetrag mit 1 Kind € 572 (€ 520), mit 2 Kindern € 774 (€ 704) und für jedes weitere Kind € 255 (€ 232);
  • Verkehrsabsetzbetrag € 463 (€ 421), erhöhter VA bei Anspruch auf Pendlerpauschale bis € 798 (€ 726), Zuschlag zum VA bis € 752 (€ 684) jeweils mit Einschleifregelung;
  • Pensionistenabsetzbetrag (Grundbetrag) € 954 und erhöhter PAB € 1.405, jeweils mit Einschleifregelung;
  • Unterhaltsabsetzbetrag € 420 jährlich (€ 372);
  • Angepasst wird auch die Erstattung des Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrages sowie die SV-Rückerstattung und der SV-Bonus;
  • Veranlagungsgrenze bei Einkommen ohne lohnsteuerpflichtige Einkünfte wird erhöht auf € 816 (€ 11.693);