Ein Fahrtenbuch muss folgende Aufzeichnungen pro Fahrt beinhalten:
- Datum
- Kilometerstand
- Anzahl der betrieblich oder beruflich zurückgelegten Tageskilometer
- Ausgangs- und Zielpunkt sowie
- Zweck der jeweiligen betrieblichen oder beruflichen Fahrt
- Nochmals: Jede einzelne Fahrt ist aufzuzeichnen.
Bitte beachten Sie, dass die Mindestinhalte des beschriebenen Fahrtenbuchs auch notwendig sind, um abgabenfrei das amtliche Kilometergeld geltend zu machen
