Ein Fahrtenbuch muss folgende Aufzeichnungen pro Fahrt beinhalten:

-    Datum
-    Kilometerstand
-    Anzahl der betrieblich oder beruflich zurückgelegten Tageskilometer 
-    Ausgangs- und Zielpunkt sowie
-    Zweck der jeweiligen betrieblichen oder beruflichen Fahrt 
-    Nochmals: Jede einzelne Fahrt ist aufzuzeichnen.

Bitte beachten Sie, dass die Mindestinhalte des beschriebenen Fahrtenbuchs auch notwendig sind, um abgabenfrei das amtliche Kilometergeld geltend zu machen