Für die Personalverrechnung ab 2026 ergeben sich wieder mehrere Anpassungen. Hier ein Überblick der wichtigsten Werte, Regelungen und Neuerungen.
Als gesonderten Teil finden Sie die umfangreiche Checkliste mit den Steuertipps zum Jahresende 2025 gegliedert in
Am 15. Oktober 2025 hat der Nationalrat eine befristete Erhöhung des Investitionsfreibetrages beschlossen. Derzeit beträgt der reguläre IFB für abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens 10 %. Für Wirtschaftsgüter, die dem Bereich der Ökologisierung zuzuordnen sind (z.B. Elektro-Kraftfahrzeuge, E-Ladestationen, Wasserstofftankstellen, Photovoltaikanlagen, Wirtschaftsgüter für die Verlagerung von Güterverkehr auf die Schiene dienen), beträgt der IFB derzeit 15 %.
Die voraussichtlichen Werte in der Sozialversicherung für 2026 liegen vor (vorbehaltlich der offiziellen Kundmachung im Bundesgesetzblatt). Die Aufwertungszahl für 2026 beträgt 1,073. Mit dieser werden u.a. die tägliche Höchstbeitragsgrundlage und die monatliche Geringfügigkeitsgrenze errechnet.
Achtung: für das Jahr 2026 bleibt die monatliche Geringfügigkeitsgrenze laut Budgetbegleitgesetz 2025 unverändert.
Mit der Inflationsanpassungsverordnung 2026 wurden die im Ausmaß von 2/3 der positiven Inflationsrate angepassten Beträge kundgemacht. Die für den Beobachtungszeitraum Juli 2024 bis Juni 2025 ermittelte Inflation betrug 2,6 %, weshalb zur Abfederung der kalten Progression die Tarifstufen um 1,733 % ab 1.1.2026 automatisch angepasst werden.
1.9.2025
Elektronische Zustellung via FinanzOnline erfolgt nun auch an Kleinunternehmer, die zur Umsatzsteuerpflicht optiert haben.
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