Steuerberatungskanzlei Bangratz & Hagele
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NEUERUNGEN 2026 FÜR DIE PERSONALVERRECHNUNG

Für die Personalverrechnung ab 2026 ergeben sich wieder mehrere Anpassungen. Hier ein Überblick der wichtigsten Werte, Regelungen und Neuerungen. 

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CHECKLISTE STEUERTIPPS ZUM JAHRESENDE 2025

Als gesonderten Teil finden Sie die umfangreiche Checkliste mit den Steuertipps zum Jahresende 2025 gegliedert in 

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ERHÖHUNG DES IFB - FÜR INVESTITIONEN VOM 1. NOVEMBER 2025 BIS ENDE 2026

Am 15. Oktober 2025 hat der Nationalrat eine befristete Erhöhung des Investitionsfreibetrages beschlossen. Derzeit beträgt der reguläre IFB für abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens 10 %. Für Wirtschaftsgüter, die dem Bereich der Ökologisierung zuzuordnen sind (z.B. Elektro-Kraftfahrzeuge, E-Ladestationen, Wasserstofftankstellen, Photovoltaikanlagen, Wirtschaftsgüter für die Verlagerung von Güterverkehr auf die Schiene dienen), beträgt der IFB derzeit 15 %.

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DIE WICHTIGSTEN SV-WERTE FÜR 2026

Die voraussichtlichen Werte in der Sozialversicherung für 2026 liegen vor (vorbehaltlich der offiziellen Kundmachung im Bundesgesetzblatt). Die Aufwertungszahl für 2026 beträgt 1,073. Mit dieser werden u.a. die tägliche Höchstbeitragsgrundlage und die monatliche Geringfügigkeitsgrenze errechnet.

Achtung: für das Jahr 2026 bleibt die monatliche Geringfügigkeitsgrenze laut  Budgetbegleitgesetz 2025 unverändert.

 

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INFLATIONSANPASSUNGSVERORDNUNG 2026

Mit der Inflationsanpassungsverordnung 2026 wurden die im Ausmaß von 2/3 der positiven Inflationsrate angepassten Beträge kundgemacht. Die für den Beobachtungszeitraum Juli 2024 bis Juni 2025 ermittelte Inflation betrug 2,6 %, weshalb zur Abfederung der kalten Progression die Tarifstufen um 1,733 % ab 1.1.2026 automatisch angepasst werden.

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TERMINÜBERSICHT BIS 30. SEPTEMBER 2025

1.9.2025

Elektronische Zustellung via FinanzOnline erfolgt nun auch an Kleinunternehmer, die zur Umsatzsteuerpflicht optiert haben.

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AKTUELLE HÖCHSTGERICHTLICHE ENTSCHEIDUNGEN

Wir informieren Sie über interessante und praxisbezogene Urteile der obersten Instanzen.

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Bangratz & Hagele Wirtschafts- und Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co KG.  l  Mag. Günther Bangratz, Wirtschaftstreuhänder & Steuerberater  l  MMag. Dr. Philipp Hagele, Wirtschaftstreuhänder & Steuerberater
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